Liebe Brautpaare, herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Ja-Wort, das Sie einander geben wollen. Gerne laden wir Sie ein, Ihre Liebe unter Gottes Schutz und Segen zu stellen, ihm für das große Geschenk Ihrer Liebe zu danken und ihn zu bitten, Sie auf Ihrem gemeinsamen Weg zu begleiten.
Liebe Ehejubilare, herzlichen Glückwunsch zu dem gemeinsamen Weg, den sie in Ihrer Ehe miteinander gegangen sind. Ihre Treue, die sich in den Höhen und Tiefen des Lebens bewährt hat, ist ein Anlass zur Freude und Dankbarkeit. Gerne laden wir Sie ein, Ihr Ehejubiläum auch im Rahmen eines Dankgottesdienstes zu feiern.
Durch die kirchliche Trauung werden zwei Menschen von Gott miteinander verbunden und bekommen für ihre Ehe seinen Beistand zugesagt.
Die Ehe spenden sich die Brautleute gegenseitig, in dem sie einander Liebe und Treue versprechen, „bis der Tod uns scheidet“. Zum Zeichen dafür reichen sie einander die rechte Hand. Der Priester umwindet die Hände der Brautleute mit der Stola und legt seine rechte Hand darauf. So segnet und bestätigt er die Eheschließung im Namen Gottes und der Kirche.
Ähnlich ist es bei Ehejubiläen. Wie einst bei der Trauung reichen die Eheleute einander die rechte Hand. Der Priester umwindet ihre Hände mit der Stola, legt seine rechte Hand darauf und bittet um Gottes Segen für ihren weiteren Weg.
Trauungen finden in unserer Seelsorgeeinheit normalerweise samstags statt, Ehejubiläen am Jahrestag der Hochzeit. Die Terminreservierung sollte möglichst früh erfolgen. Anmelden kann man sich in jedem unserer Pfarrbüros. Die Vorbereitung des Gottesdienstes erfolgt dann in einem eigenen Gespräch mit dem Pfarrer, bei dem auch Möglichkeiten der Mitgestaltung erläutert werden.
Wer in der katholischen Kirche heiraten will, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestens ein Partner muss katholisch und nach wie vor Mitglied der Kirche sein.
- Kein Partner darf bereits (in einer kirchlich anerkannten Ehe) verheiratet sein.
- Beide Partner müssen die Ehe als eine ausschließliche und unauflösliche Lebensgemeinschaft bejahen, die zumindest grundsätzlich für Nachkommen offen ist.
